Personentarif der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. für das CAT-CAB
| 1. |
Geltende Tarife |
| 1.1 |
Für die Beförderung von Personen in einem CAT-CAB von bzw. zum City Air Terminal in Wien Mitte gelten ausschließlich nachfolgende Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. |
| 1.2 |
Für die Beförderung von Personen in den Zügen der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. („CAT“) auf der Verkehrsverbindung Wien Mitte – Bahnhof Flughafen Wien ("City Airport Train") gelten die Tarif und Beförderungsbestimmungen der Züge des CAT |
| 2. |
Fahrausweise |
| 2.1 |
Im CAT-CAB gelten ausschließlich Fahrausweise der CAT. |
| 2.2 |
Fahrausweise für die Beförderung von Personen im CAT-CAB können über das Internet (www.cityairporttrain.com), telefonisch oder direkt am City Air Terminal in Wien Mitte erworben werden. |
| CAT-CAB Kombiticket |
Abholadresse/Zieladresse im 1-9 Wiener Bezirk |
Abholadresse/Zieladresse im 10 - 23 Wiener Bezirk |
| 1-4 Personen CAT-CAB Fahrt inkl. CAT Fahrt One Way |
24 € |
28 € |
| Aufpreis für eine zusätzliche Abholadresse/Zieladresse |
8 € |
8 € |
Buchungen von Abholadressen/Zieladressen außerhalb Wiens sind telefonisch möglich. Die Preise hierfür werden auf Anfrage telefonisch mitgeteilt.
Alle Fahrpreise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
| 4. |
Vorverkauf |
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Fahrausweise des CAT-CAB werden frühestens 3 Monate vor dem 1. Gültigkeitstag im Vorverkauf ausgegeben |
| 4.1 |
Im Internet / per Telefon / Verkaufspult Wien Mitte gelöste Fahrausweise gelten an dem auf dem Fahrausweisausdruck angeführten Tag (bei Return Tickets jeweils je Richtung), sowie einen Tag davor und einen Tag nach dem angeführten Tag.
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| 5. |
Beförderungsleistung |
| 5.1 |
CAT erbringt die Beförderungsleistung mit dem CAT-CAB nach Maßgabe des jeweils erteilten Auftrages, und wird sich nach besten Kräften und tatsächlichen Möglichkeiten bemühen, pünktlich zum vereinbarten Abholzeitpunkt an der angegebenen Abholadresse zu erscheinen. |
| 5.2 |
Der Passagier ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit der Abholadresse verantwortlich und dafür, dass er den Abholzeitpunkt so rechtzeitig bestimmt, dass er die Check -In Zeiten am City Air Terminal Wien Mitte bzw. Flughafen Wien für den Fall dass der Check In der gewählten Fluglinie nicht möglich ist einhält und somit in weiterer Folge seinen Abflug am Flughafen Wien nicht versäumt. |
| 5.3 |
Der Passagier ist verantwortlich dafür, dass er rechtzeitig zum vereinbarten Abholzeitpunkt an der vereinbarten Abholadresse erscheint. |
| 5.4 |
Im Fall einer Verspätung oder Verhinderung des Passagiers ist der CAT-CAB Fahrer verpflichtet, für eine Dauer von 10 Minuten an der vereinbarten Abholadresse zu warten. Es besteht keine Verpflichtung des Fahrers, an der vereinbarten Abholadresse anzuläuten oder sich sonst in irgendeiner Weise für den Passagier aktiv bemerkbar zu machen. Bei einer darüber hinaus gehenden Verspätung des Passagiers besteht keine Verpflichtung des CAT-CAB Fahrers, auf den Passagier weiter zu warten. |
| 5.5 |
Der Fahrer des CAT-CABs ist verpflichtet, die Vorschriften der StVO zu jeder Zeit einzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, insbesondere bei unvorhersehbaren Verspätungen (z.B. aufgrund von Staus oder Unfällen) Vorschriften der StVO (z.B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit) zu verletzen. Diesbezügliche Anordnungen des Passagiers sind von ihm nicht zu befolgen. |
| 5.6 |
Der CAT-CAB Fahrer ist jederzeit berechtigt, die Beförderung eines Passagiers abzulehnen bzw abzubrechen, wenn aus welchem Grund auch immer die Gefahr der Beschädigung des CAT-CABs oder der Verkehrssicherheit oder der Verletzung einer Person besteht. |
| 5.7 |
Kinder unter 13 Jahre werden nur in Begleitung einer erwachsenen Person befördert. |
| 5.8 |
Rauchen ist in den CAT-CABs ausnahmslos nicht gestattet. |
| 6. |
Änderung und Stornierung der Beförderungsleistung, Fahrpreiserstattung |
| 6.1 |
Eine Änderung der Buchung ist bis 18h am Vortag der Reise möglich. Hierfür beachten sie bitte folgende Vorgehensweise: |
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Schritt 1: Nehmen sie Online die Buchung zum neuen gewünschten Termin vor.
Schritt 2: Schicken sie ein e-mail mit Ihrem Änderungswusch an folgende e-mail Adresse info@catcab.cityairporttrain.com
Dieses e-mail muss folgende Informationen enthalten:
- Den Namen unter dem sie die Buchung getätigt haben
- Die Ticketnummer und das Buchungsdatum der ursprünglichen Buchung (jene die storniert werden soll)
- Die Ticketnummer und das Buchungsdatum der neuen Buchung (jene die sie im Schritt 1 getätigt haben)
Nach erfolgter Bearbeitung durch unser Servicecenter wird der Fahrpreis des ursprünglichen Tickets Ihrer Kreditkarte gutgeschrieben.
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| 6.2 |
Eine Stornierung der beauftragten Beförderungsleistung ist nicht möglich! |
| 6.3 |
Die nachträgliche Fahrpreiserstattung ist in allen Fällen, insbesondere bei Verspätung oder Verhinderung oder bei Angabe der falschen, unvollständigen oder nicht eindeutigen Abholadresse, ausgeschlossen. |
| 7. |
City Check In |
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Das Lösen eines Fahrausweises für ein CAT-CAB berechtigt den jeweiligen Inhaber des Fahrausweises, sein Reisegepäck am City Check In in Wien Mitte einzuchecken. Der City Check In ist – vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen der Fluglinie – frühestens 24 Stunden und spätestens 75 Minuten vor Abflug möglich. Der Vorabend Check In ist allerdings erst ab 18:00 Uhr am Vorabend des Abfluges möglich.
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| 8. |
Gepäckbeförderung |
| 8.1 |
Im CAT-CAB werden je Passagier maximal 2 Gepäcksstücke befördert. Wird mehr als 1 Passagier mit dem CAT-CAB befördert, haben alle Passagiere dafür Sorge zu tragen, dass der Transport der Gepäcksstücke in einem CAT-CAB (normaler Pkw) befördert werden kann. Der CAT-CAB Fahrer ist berechtigt, bei zu vielen Gepäcksstücken die Beförderung abzulehnen bzw ein weiteres CAT-CAB zu bestellen. Für allfällige, den Passagieren dadurch eintretende Folgeschäden (z.B. Versäumen des Fluges), haftet CAT in diesem Fall nicht.
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| 8.2 |
Die Mitnahme von Fahrrädern oder sonstigen größeren Sportgeräten (z.B. Schi, Surfbretter u.ä.), sowie von sperrigen, übergroßen oder überschweren Gegenständen ist nicht gestattet. Im Zweifelsfall entscheidet über die Zulässigkeit der Mitnahme eines Gepäckstückes der Fahrer des CAT-CABs.
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| 8.3 |
Tiere werden befördert, wenn von ihnen keine Gefahr der Beschädigung des CAT-CABs oder der Verkehrssicherheit oder der Verl etzung einer Person besteht. Hunde werden jedenfalls nur mit Beißkorb und an der Leine befördert.
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| 9. |
Haftung |
| 9.1 |
CAT haftet gegenüber dem Fahrgast für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Beschädigungen (z.B. am beförderten Gepäck). Die Haftung von CAT für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, für Folgeschäden, für reine Vermögensschäden und für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
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| 9.2 |
CAT übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden, die dem Passagier entstehen, weil er das CAT-CAB nicht rechtzeitig oder unter Angabe einer falschen, unvollständigen oder nicht eindeutigen Adresse bestellt hat, oder die vereinbarten Abholzeitpunkte selbst aus welchem Grund auch immer nicht eingehalten hat.
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| 10. |
Verlorene und zurückgelassene Gegenstände |
| 10.1 |
Im Falle von verlorenen Gegenständen in CAT-CABs steht dem Passagier für Anfragen folgende Telefonnummer zur Verfügung: 01/798 53 57 Die Behandlung von Fundgegenständen erfolgt nach den Bestimmungen des ABGB in der jeweils gültigen Fassung.
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| 11. |
Gebühren für die Reinigung und Instandsetzung von Anlagen, Betriebsmitteln und Ausrüstungsgegenständen |
| 11.1 |
Bei Verunreinigung des CAT-CABs ist CAT berechtigt, vom Verursacher eine Reinigungsgebühr in der Höhe von € 60 einzuheben. |
| 11.2> |
Im Fall von sonstigen Beschädigungen werden die dadurch entsprechend angefallenen Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. |
| 12. |
Schlussbestimmungen |
| 12.1 |
Im Fall des Lösens eines Fahrausweises erhebt und verarbeitet CAT die vom Passagier zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten und nutzt diese für die Erfüllung und Abwicklung des erteilten Auftrages. Auf Wunsch des Passagiers werden diese Daten gelöscht, gesperrt bzw. berichtigt.
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| 12.2 |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tarif und Beförderungsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder nachträglich werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen hievon nicht berührt. An Stelle der unwirksam gewordenen Bestimmungen gilt eine Regelung, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt ebenso für allfällige Regelungslücken.
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| 12.3 |
Diese Tarif und Beförderungsbestimmungen unterliegen österreichischem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Tarif und Beförderungsbestimmungen, auch über die Gültigkeit der Tarif und Beförderungsbestimmungen selbst, wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
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